Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29489
OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07 (https://dejure.org/2008,29489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2008 - 6 U 53/07 (https://dejure.org/2008,29489)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2008 - 6 U 53/07 (https://dejure.org/2008,29489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,29489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 51/95

    Aufhebung eines Vertrages wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung; Lieferung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Für die Feststellung des wesentlichen Vertragsinteresses in diesem Sinne kommen grundsätzlich Vertragsverpflichtungen jeder Art in Betracht, gleichgültig, ob sie eine Haupt- oder Nebenpflicht darstellen oder lediglich Erfüllungsmodalitäten betreffen (BGH v. 3.4.1996, NJW 1996, 2364).

    Bei der Prüfung dieser Fragen ist auch auf die Tendenz des CISG Rücksicht zu nehmen, die Vertragsaufhebung zugunsten anderer in Betracht kommender Rechtsbehelfe wie Minderung oder Schadensersatz zurückzudrängen; die Vertragsaufhebung soll - sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite - nur als letzte Möglichkeit zur Verfügung stehen (BGH v. 3.4.1996 aaO; Staudinger-Magnus aaO Art. 64 CISG Rn. 4).

    Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls (BGH v. 3.4.1996 aaO).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Hiervon abgesehen hätte auch über den unbezifferten Feststellungsantrag durch Grundurteil nicht entschieden werden können (BGH, NJW 2001, 155).

    Wegen der Gefahr widersprechender Entscheidungen darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei objektiver Klagehäufung von Leistungsbegehren und Feststellungsansprüchen, die aus demselben tatsächlichen Geschehen hergeleitet werden, nicht gesondert durch Teilurteil über einen oder nur einen Teil der Ansprüche entschieden werden (BGH, NJW 2001, 155 m.w.N.).

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz käme allenfalls dann in Betracht, wenn der vertragsgemäße Bezug durch den Käufer zusätzliche Investitionen des Verkäufers im Bereich der fixen Kosten erfordert hätte; darlegungs- und beweispflichtig hierfür ist - wie auch sonst für vom Verkäufer ersparte Spezialunkosten - der Käufer (BGH v. 22.2.1989, BGHZ 107, 67, 69).
  • BGH, 01.03.2001 - III ZR 361/99

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Nichtabnahme zu liefernder Ware

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Dass Fixkosten im Falle des Schadensersatzes grundsätzlich nicht anzusetzen sind, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH v. 1.3.2001, NJW-RR 2001, 985).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, ist eine bestimmte Bezeichnung des zum Ersatz verpflichtenden Ereignisses erforderlich (BGH v. 10.1.1983, NJW 1983, 2247; BGH v. 4.10.2000, NJW 2001, 445).
  • BGH, 27.10.1999 - VIII ZR 184/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Durch die Verknüpfung der Klageforderungen mit den Gegenforderungen durch Aufrechnung und den Umstand, dass über einzelne Positionen der Kaufpreisforderung und über einzelne Positionen der Aufrechnung keine Entscheidung getroffen worden ist, bestand die Gefahr widersprechender Entscheidung über den ausstehenden Rest der Klageforderung (BGH, NJW 2000, 958).
  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 231/81

    Erfordernis der Zustimmung des Testamentsvollstreckers bei Änderung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2008 - 6 U 53/07
    Um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, ist eine bestimmte Bezeichnung des zum Ersatz verpflichtenden Ereignisses erforderlich (BGH v. 10.1.1983, NJW 1983, 2247; BGH v. 4.10.2000, NJW 2001, 445).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 6 U 5/12

    Sukzessivlieferungsvertrag nach UN-Kaufrecht: Verfahrensaussetzung wegen

    Die Entscheidung über die Hilfsaufrechnung der Beklagten mit ihrem Schadensersatzanspruch wegen Minderabnahmen aus dem PET-Vertrag von 250.494,50 hl Pils und 23.068,50 hl Weizen für den Zeitraum Juni 2004 bis einschließlich März 2005 sowie von 41.641 hl Pils und 7.717 hl Weizen im April 2005, wie er mit dem am 18.11.2008 verkündeten Grund- und Teilurteil des Senats im Rechtsstreit 6 U 53/07 dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt ist, bleibt vorbehalten.

    Der Rechtsstreit ist im Berufungsrechtszug bei dem Senat anhängig (6 U 53/07).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Parteien wird Bezug genommen auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie den Inhalt der Akten des Parallelverfahrens, 6 U 53/07, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der Senat hat mit dem am 18.11.2008 im Parallelprozess, 6 U 53/07, verkündeten Grund- und Teilurteil im Rahmen der Entscheidung über die von der Beklagten in jenem Verfahren gegen die Klägerin verfolgten Schadensersatzforderungen im Einzelnen ausgeführt, dass und aus welchen Gründen die Beklagte aufgrund vertragswidrigen Verhaltens der Klägerin zwar zur Aufhebung des PET-Vertrags, nicht aber zur Aufhebung des Dosen-Vertrages berechtigt war (S. 31 - 40, 51 - 52, 60 d. Urteils).

    aa) Dass sich die Klägerin im Zahlungsverzug befunden hat, steht nach dem unstreitigem Vorbringen der Parteien fest, welches sich auf die Ausführungen des Senats in dem am 18.11.2008 im Parallelprozess, 6 U 53/07, verkündeten Grund- und Teilurteil stürzt.

    Soweit der Senat mit dem im Parallelprozess, 6 U 53/07, am 18.11.2008 verkündeten Grund- und Teilurteil die von der dortigen Klägerin und hiesigen Beklagten aus dem Gesichtspunkt der wirksamen Aufhebung des Dosen-Vertrages geltend gemachten Schadensersatzansprüche abgewiesen hat, ist dies sicher ein Indiz dafür, dass die dortige Beklagte und hiesige Klägerin ihrerseits Schadensersatz gerade aus diesem Vertrag beansprucht.

    Das Urteil ist den Parteien am 05. bzw. 08.12.2008 zugestellt worden (Bl. 1549, 1550 d.A. 6 U 53/07).

    Zudem hat die Klägerin im Parallelverfahren vor dem Senat mit Schriftsatz vom 18.09.2008 unter Vorlage erster Ergebnisse der Beweiserhebung in T... vorgetragen, ihr stünden aus beiden Verträgen erhebliche Schadensersatzansprüche zu, die sie noch nicht abschließend beziffern könne (Bl. 1386 ff, 1391 ff der Akten 6 U 53/07).

    a) Die zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzforderung ist durch das am 18.11.2008 im Parallelprozess, 6 U 53/07, verkündete Grund- und Teilurteil mit Rechtskraft zwischen den Parteien dem Grunde nach festgestellt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht